Gleichstellung Im Familienrecht

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Die Eingetragene Partnerschaft (EP) regelt in Österreich die Rechte und Pflichten von Paaren, die eine Zivilpartnerschaft eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Sie wurde zunächst für gleichgeschlechtliche Paare eingerichtet. 

Nach der kurzen Tätigkeit einer ÖVP-Reformgruppe wurde die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft im Koalitionsprogramm zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart, Ende 2009 im Parlament beschlossen und trat 2010 in Kraft. Die erste medienöffentliche Eintragung Österreichs fand am 7. Jänner in Graz in einem Amtsraum und im Gang zum BürgerInnenamt statt. Zur Durchführung ließen die BürgermeisterInnen fast aller 15 österreichischen Statutarstädten (Städte mit eigenem Statut wie Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Villach, St. Pölten usw.) die Partnerschaft am Standesamt und im Trauungssaal schließen. In Graz wurde dies von Bürgermeister Sigfried Nagl verweigert. Dagegen gab es zahlreiche medienwirksame Aktionen vor dem Grazer Rathaus. Verwaltungstechnische Diskriminierungen im Vergleich zur Ehe wurden vom Verfassungsgerichtshof beseitigt: September 2011 Doppelnamen mit Bindestrich, März 2012 namensrechtliche Gleichstellung, Juni 2013 Abschaffung des Amtsraumzwanges, Jänner 2014 Abschaffung der gesetzlichen Beschränkung medizinisch unterstützter Fortpflanzung auf verschiedengeschlechtliche Paare und Lebensgemeinschaften, Jänner 2015 Abschaffung des Verbots der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare.

Seit 1. April 2017 werden Eingetragene Partnerschaften wie Ehen am Standesamt geschlossen, auch im Grazer Trauungssaal. Im Dezember 2017 entschied schließlich der Verfassungsgerichtshof, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare zu öffnen. Der Verfassungsgerichtshof war damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich das erste Land Europas, das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht. Diese Regelungen traten am 1. Jänner 2019 in Kraft. Generell gibt es im Bereich Familienrecht in Österreich völlige Gleichstellung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren.  

In der Steiermark wurden 2019 130 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen, sowie 124 verschiedengeschlechtliche und 12 gleichgeschlechtliche Partnerschaften.