Aufgewachsen als Halbwaise bei seiner Mutter gelang dem jungen Mann rasch der Aufstieg vom Lehrling zum Kaufmann und zum Prokuristen in Graz. 1926 kam Zierler wegen „Unzucht wider die Natur“ vor Gericht und wurde nach §129 Ib zu
3 Monaten schweren Kerker verurteilt.
Ab Juli 1942 lebte er in Graz und in Wien, dort gab ein jugendlicher Prostituierter an, mit ihm sexuelle Kontakte im Römerbad gehabt zu haben. Zierler kam deshalb am 20. Oktober 1942 in Untersuchungshaft.
Bei der Polizei war er als Homosexueller bekannt, zumal 1936 in seiner Wiener Wohnung bei einer Hausdurchsuchung Bilder von nackten Männern gefunden worden waren. Am 17. März 1943 wurde er in Wien zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Am 28. Mai 1943 transportierte man ihn in das KZ Mauthausen und er erhielt als §175-Häftling (benannt nach der Bestimmung im deutschen Strafrecht) die Nummer 30107. Ab September 1943 arbeitete er als Friseur im Außenlager Schwechat. Anton Zierler starb am 25. April 1945 im Zellenbau des Lagergefängnisses des KZ Mauthausen.